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Übergeordnetes

Das Handlungsfeld „Übergeordnetes“ komplettiert die umfangreichen und ambitionierten Maßnahmen des Klimaplan Hessens. Dazu soll beispielsweise die Landesverwaltung klimaneutral gestellt werden und ein Check zu Klimaschutz sowie Klimawandelanpassung in Gesetzen und in Förderprogrammen verankert werden.

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Zu den konkreten Maßnahmen, die im Sektor „Übergeordnetes“ umgesetzt werden sollen, zählen:

CO2-neutrale Landesverwaltung

Die Landesverwaltung soll bis zum Jahr 2030 klimaneutral gestellt werden. Das ist das Ziel des Projekts CO2-neutrale Landesverwaltung Hessen unter Federführung des Hessischen Finanzministeriums, das bereits 2009 im Rahmen der Nachhaltigkeitsstrategie Hessen ins Leben gerufen wurde: CO2-Emissionen, die durch die Landesverwaltung entstehen, sollen konsequent eingespart werden (zum Beispiel durch Sanierungsprogramme, durch Vorgabe ambitionierter energetischer Standards in Abstimmung mit dem Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlicher Raum sowie durch gezielte Maßnahmen zur Vermeidung von Mobilitäts- und Beschaffungsemissionen). Mit Erfolg: Bezogen auf die Startbilanz 2008 konnte die Landesverwaltung 2020 die Emissionen der Landesverwaltung um gut 300.000 Tonnen CO2 reduzieren – das sind fast 65 Prozent.

Anfang 2023 wurde die Maßnahme „CO2-neutrale Landesverwaltung“ im Hessischen Klimagesetz verankert. Durch die Erstellung von CO2-Bilanzen wird die Maßnahme in ihrer Wirksamkeit regelmäßig überprüft. Nach den Ergebnissen der CO2-Bilanz 2021 konnte eine Reduzierung der CO2-Emissionen von rund 65 Prozent, bezogen auf die Eröffnungsbilanz im Jahr 2008 erreicht werden. Für Neubaumaßnahmen und energetische Sanierungsbaumaßnahmen des Landes wurden Anfang 2023 die Standards „Effizienzhaus 40“ bzw. „Effizienzhaus 55“, ebenso wie der sukzessive Verzicht auf fossile Energieträger für die Wärmeversorgung eingeführt. Im Bauprogramm COME-Hochschulen werden 47 Bauprojekte an 11 Hochschulstandorten zur energetischen Sanierung durchgeführt. Für die Errichtung von PV-Anlagen wurden im Rahmen von COME-Solar rund 4,7 Mio. Euro investiert. Über COME-Mobilität konnten über 1.100 Fahrradabstellplätze und 299 Ladepunkte für E-Kraftfahrzeuge errichtet bzw. in Betrieb genommen werden. Zur Unterstützung einer klimafreundlichen dienstlichen Nahmobilität wurde die Beschaffung von 43 Pedelecs und Lastenpedelecs gefördert. Darüber hinaus erfolgte ein Erfahrungsaustausch zum Energiesparen mit rund 100 „Energiekoordinatorinnen und –koordinatoren".

Klimaschutz und Klimawandelanpassung gesetzlich und in Förderprogrammen verankern

Das Land erarbeitet einen Klimacheck für neue und zu novellierende Gesetze, ebenso wie für neue und zu überarbeitende Förderprogramme und wendet diesen verbindlich an. Mit diesem Klimacheck sollen Schwachstellen und Lücken im Bereich Klimaschutz und Klimawandelanpassung in Gesetzen, Richtlinien, Förderprogrammen, Planinstrumenten und Planungshilfen erkannt werden. Eine Überarbeitung der entdeckten Schwachstellen und Lücken wird daraufhin eingeleitet. Im Zusammenhang mit dem Klimacheck für Förderprogramme wird ein Hessen-Standard für Gebäude und ggf. weitere Standards entwickelt, die in allen Förderprogrammen des Landes berücksichtigt werden. Zusätzlich werden Vollzugsabläufe evaluiert und verbessert.

Der Landtag hat Anfang 2023 das erste hessische Klimagesetz verabschiedet. Demnach muss Hessen bis 2045 klimaneutral sein. Das Ziel für 2030 wurde verschärft: Statt bisher 55 Prozent, sollen 65 Prozent der Treibhausgasemissionen im Vergleich zu 1990 eingespart werden. Zum ersten Mal werden diese Ziele in Hessen gesetzlich verankert. Entscheidend im Gesetz ist auch die Vorreiterrolle des Landes: Die Hessische Landesverwaltung wird gesetzlich verpflichtet, bis 2030 klimaneutral zu arbeiten. Auch die Unterstützung durch Förderung und Beratungsangebote der Kommunen durch das Land beim Klimaschutz wird festgeschrieben. Dafür sollen die Kommunen Mindeststandards erfüllen. Darüber hinaus müssen alle Beschlüsse der Landesregierung über Gesetzesentwürfe und Verordnungen unter Abwägung der Auswirkungen auf die Klimaschutzziele gefasst werden.

Kommunales Klimaengagement fördern und steigern

Kommunen spielen eine entscheidende Rolle beim Klimaschutz und der Klimawandelanpassung. Sie haben vielfältige Möglichkeiten, ihre eigenen Treibhausgasemissionen zu reduzieren, jedoch fehlen oft finanzielle Mittel und das Personal sowie relevante und praxisorientierte Informationen, um wirksame Maßnahmen vor Ort umzusetzen. Daher bietet das Land mit dieser Maßnahme Unterstützung an in Form von Förderprogrammen, Beratungsleistungen und Informationspaketen.

Die für die Kommunen relevanten Förderprogramme in den Bereichen Nahmobilität, Energie sowie Klimaanpassung und Klimaschutz werden fortgeführt.

Die Beratung durch die LEA LandesEnergieAgentur Hessen wird ausgebaut. Für die bessere und engere Beratung der Klima-Kommunen wurden Regionalbüros in Nord- und Mittelhessen geschaffen. 2024 wird ein weiteres Büro für die Klima-Kommunen in Südhessen eröffnet. Auch der Bereich MitMachMaßnahmen mit vorgefertigten Materialien wurde gestärkt. Dazu befindet sich aktuell eine Kampagne zur Mitarbeiter-Sensibilisierung in Vorbereitung, die zusammen mit Schulungsmaterialien bereitgestellt wird, damit das Personal in den Verwaltungen geschult werden kann. Bereits vorhandene vorgefertigte Materialien wie die Solarkampagne, mit der Klima-Kommunen Privatpersonen adressieren können, werden weiterentwickelt, sodass mit der Kampagne zukünftig auch die Themen Balkon-PV und PV auf Gewerbedächern adressiert werden können.

Auch die Entwicklung von neuen Arbeitshilfen für die Kommunen im Themenfeld Klimaanpassung durch das Fachzentrum Klimawandel und Anpassung wird fortgesetzt. Für Kommunen stehen hierüber auch Karten zu "Cold / Hot Spots" sowie zum Hitzebelastungsindex zur Verfügung. Zusätzlich gibt es nun ein interaktives Online-Tool "Stadtgrün im Klimawandel", über das in Abhängigkeit von den verschiedenen Bedarfen unter anderem klimaresiliente Baumarten und verschiedene Ansätze für Bauwerksbegrünung vorgeschlagen werden.

Organisatorische Strukturen für mehr Klimaschutz und -wandelanpassung in Hessen

Um die Klimaschutzziele zu erreichen, sind auch im Umweltministerium organisatorische Veränderungen notwendig, um Klimaschutz und Klimawandelanpassung personell und strukturell zu stärken. Dafür soll ein flexibles Team installiert werden, welches Personalressourcen für Fachreferate bereitstellt, um den Klimaschutz als Querschnittsaufgabe in relevante Themengebiete (beispielsweise Mobilität, Land-und Forstwirtschaft, Bildung und Forschung) zu integrieren. Zudem ist geplant, einen Rat aus Expertinnen und Experten zu etablieren, der die Maßnahmen und Entwicklungen des Landes begleitet und evaluiert.

Im April 2023 wurde erstmals von der Landesregierung ein wissenschaftlicher Klimabeirat berufen. Die Berufung resultiert aus dem Hessischen Klimagesetz, das im Januar 2023 vom Landtag verabschiedet wurde. Alle Mitglieder werden für fünf Jahre benannt und zeichnen sich durch eine besondere Expertise in den Bereichen Ingenieurwissenschaften, Umweltwissenschaften, Wirtschaftswissenschaften, Rechtswissenschaften, Sozialwissenschaften, Medizin oder verwandten Gebieten aus. Der Beirat ist in seinen Empfehlungen unabhängig und berät die Landesregierung regelmäßig in Fragen zum Klimaschutz und zur Klimawandelanpassung. Dem wissenschaftlichen Klimabeirat gehören aktuell folgende Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler an: Prof. Dr. Ulrike Jordan (Universität Kassel), Prof. Dr. Martin Lanzendorf (Goethe-Universität Frankfurt), Prof. Dr. Sven Linow (Hochschule Darmstadt), Prof. Dr.-Ing. Iris Steinberg (Hochschule Darmstadt), Prof. Dr. Flurina Schneider (Goethe-Universität Frankfurt).

Erfassung ökologischer Folgekosten in Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen

Das Finanzministerium möchte die Grundlagen schaffen, die die Berücksichtigung von ökologischen Folgekosten in Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen ermöglichen. Hierfür werden die Regelungen in der Landeshaushaltsordnung angepasst. Zudem werden Handreichungen entwickelt, die die Verwaltung in der Durchführung der erweiterten Wirtschaftlichkeitsuntersuchung erleichtern.

Update folgt.

Nachhaltige Kapitalanlage und Refinanzierung Hessens

Hessen ist gesetzlich zur nachhaltigen Anlage seines Sondervermögens „Versorgungsrücklage des Landes Hessen“ verpflichtet, hat Nachhaltigkeitsvorgaben für alle Anlageklassen erarbeitet und ist als erstes deutsches Bundesland den UN Principles for Responsible Investment beigetreten. Mit drei weiteren Bundesländern wurden Anlagestandards für nachhaltige Aktienanlagen der öffentlichen Hand erarbeitet und in entsprechend konzipierte Aktienindizes umgesetzt, die im März 2023 auf den Paris-Aligned-Benchmark-Standard umgestellt wurden. Klimaschutz, Umweltschutz und Nachhaltigkeit der Ausgaben stehen auch bei der Auswahl der Projekte für Hessens nachhaltige Anleihen im Vordergrund: Hessen übernimmt seit der Begebung der bis dahin größten Grünen Benchmark-Anleihe eines deutschen Bundeslandes im Jahr 2021 eine Vorreiterrolle hinsichtlich der Emission von Grünen Anleihen auf Länderebene. Damit möchte das Land dem nachweislich steigenden Bedürfnis der Investoren gerecht werden, finanzielle Mittel ökologisch nachhaltig zu investieren.

Hessen nimmt regelmäßig am Reporting zu den UN Principles for Responsible Investment (UN PRI) teil und hat bisher zwei Reports auf der Website der UN PRI veröffentlicht. Die Einschätzung zur Nachhaltigkeit der Anlagen des Sondervermögens Versorgungsrücklage des Landes Hessen hat sich im Vergleich zum ersten Report verbessert. Im März 2023 wurden die Aktienindizes an die verschärften Paris-Aligned-Benchmarks (PAB) angepasst und die nicht mehr konformen Einzeltitel gegen konforme ausgetauscht. Durch die Umstellung der Aktienindizes wird eine kontinuierliche Reduzierung der CO2-Intensität verfolgt.

Erhöhung der Resilienz Kritischer Infrastrukturen (KRITIS)

Die Maßnahme hat zum Ziel, die Resistenz und Resilienz Kritischer Infrastrukturen (KRITIS) zu steigern, um deren Funktionsfähigkeit und die Versorgungssicherheit der Bevölkerung vor allem auch unter den sich verändernden klimatischen Rahmenbedingungen sicherzustellen. In den für die KRITIS zuständigen (Fach-)Ressorts der Landesverwaltung wird mit dieser Maßnahme ein stabiler Kompetenzaufwuchs im Bereich „Klimaresilienz von KRITIS“ sichergestellt und eine ressortübergreifend synchronisierte und zentral koordinierte, methodisch einheitliche Vorgehensweise (u. a. für die Kritikalitätsbestimmung, Szenarienentwicklung und Übung) umgesetzt.

Zur Steigerung von KRITIS-Resilienz gegenüber Stromausfällen wird daran gearbeitet, die Notstromversorgung von KRITIS zu verbessern. Hierzu gehören Forschung zu und Förderung von alternativen Antriebskonzepten für Netzersatzanlagen sowie die Härtung und Resilienzsteigerung der Mineralölversorgung.

Update folgt.

Austausch und Daten zur Verbindung zwischen Wetter und Schäden im Energiesektor

Das Ziel dieser Maßnahme ist, dass sich Versorger, Rückversicherungsgesellschaften und Akteurinnen und Akteure der Landesverwaltung zum Thema Extremwetterereignisse und ihren Einfluss auf die Energieversorgung austauschen.

Update folgt.

Informationskampagne „Schwachstellen-Check Wetter/Klima“ für Unternehmen und Erstellung betrieblicher Klimawandelanpassungskonzepte

Die hessische Wirtschaft setzt sich bereits verstärkt für den Klimaschutz ein und übernimmt Verantwortung gegenüber der Umwelt und der Gesellschaft. Jedoch bringt der Klimawandel mit seinen gehäuften Extremwetterereignissen neue Herausforderungen mit sich. Die daraus resultierenden Folgen sind nicht nur direkte Schäden innerhalb einer Region oder am Standort, vielmehr resultieren ungefähr 70 Prozent der verursachten Schäden aus Betriebsunterbrechungen, die indirekt auf die Betriebe wirken. Daher sollte sich jedes Unternehmen frühzeitig mit seiner direkten und indirekten Betroffenheit gegenüber Extremwetterereignissen auseinandersetzen und zielgerichtete Anpassungsmaßnahmen in den betrieblichen Alltag implementieren. Die Umweltallianz Hessen möchte deswegen über die Risiken des Klimawandels und die Chancen durch Klimawandelanpassungsmaßnahmen informieren. Hierbei sollen Betriebe, welche Klimawandelanpassungslösungen anbieten, eine Plattform zur Präsentation erhalten.

Update folgt.

Unternehmenskataster Anpassungstechnologien

Wie im Koalitionsvertrag genannt, will Hessen seine Rolle als Vorreiter in der Klimawandelanpassungsforschung und Klimaentwicklung stärken. Geplant sind Gespräche mit der Umweltallianz Hessen und relevanten Akteurinnen und Akteuren in der Landesverwaltung.

Update folgt.