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Gebäude und Stadt

Gemeinden und Städte stehen vor großen Herausforderungen und haben gleichzeitig das Potenzial, den Klimaschutz aktiv voranzutreiben. Um zukunftsfähig zu sein, müssen sie Maßnahmen zur Klimawandelanpassung lokal umsetzen und nachhaltige Entwicklungen fördern. Maßnahmen für die Umsetzung einer kosteneffizienten und handhabbaren Wärmewende und zur Schaffung energieeffizienter und klimaangepasster Gebäude stärken den Klimaschutz. Auch das Monitoring des Gebäudebestandes und Informationsoffensiven zählen zu den Maßnahmen.

Zur Handlungsfeldübersicht

Zu den konkreten Maßnahmen, die im Sektor „Gebäude und Stadt“ umgesetzt werden sollen, zählen:

Kommunale Wärmeplanung einführen und nutzen

Die Wärmeversorgung muss sich bis zur Klimaneutralität 2045 grundlegend ändern. Es braucht Veränderungsprozesse in nie gesehener Geschwindigkeit. Dabei soll die Wärmewende kosteneffizient und handhabbar sein. Hierzu sind die energetische Gebäudesanierung, ein zunehmender Einsatz von Wärmepumpen und der Ausbau und die Dekarbonisierung von Wärmenetzen miteinander zu verzahnen. Die kommunale Wärmeplanung ist ein Hilfsinstrument, das bei der Realisierung dieser genannten Ziele einen wichtigen Beitrag leisten kann. Gegenstand dieser Maßnahme ist die hessenweite Einführung der kommunalen Wärmeplanung.

Bis spätestens 2045 will das Land Hessen seinen Energiebedarf zu 100 Prozent aus erneuerbaren Quellen decken. Deswegen hat der Hessische Landtag bereits 2022 mit dem Hessischen Energiegesetz (HEG) beschlossen, dass Kommunen mit mehr als 20.000 Einwohnerinnen und Einwohnern ab dem 29.11.2023 verpflichtet sind, kommunale Wärmepläne zu erstellen. Von diesem Gesetz sind aktuell 59 Kommunen in Hessen betroffen. Am 01.01.2024 ist das Wärmeplanungsgesetz (WPG) des Bundes in Kraft getreten, welches die Länder verpflichtet, sicherzustellen, dass alle Kommunen bis spätestens Mitte 2028 einen kommunalen Wärmeplan erstellt haben. Dies betrifft folglich auch die hessischen Kommunen mit höchstens 20.000 Einwohnerinnen und Einwohner.

Mithilfe der kommunalen Wärmeplanung können Kommunen eine klimaneutrale, kostengünstige und sichere lokale Wärmeversorgung planen. Wo Energie eingespart werden kann und welche erneuerbaren Energiequellen vor Ort für die Wärmeversorgung genutzt werden können, planen die Kommunen unter Einbeziehung der Öffentlichkeit und weiteren Akteurinnen und Akteuren. So könnten Gebäude zukünftig z.B. durch dekarbonisierte Fernwärme oder Wärmepumpen mit Wärme versorgt werden. Die kommunale Wärmeplanung schafft für Gebäudeeigentümerinnen und Gebäudeeigentümer, Mieterinnen und Mieter sowie für Unternehmen eine Planungssicherheit, da sie dadurch besser einschätzen können, in welche Heizungstechnik investiert werden soll.

Die LEA LandesEnergieAgentur Hessen unterstützt und berät die Kommunen bei der kommunalen Wärmeplanung. Sie bietet regelmäßige Online-Sprechstunden mit den Akteurinnen und Akteuren der kommunalen Wärmeplanung an, um dringliche praktische Fragen zu beantworten und in den Austausch zu kommen. Auch informiert die LEA mit dem Netzwerk kommunale Wärmeplanung regelmäßig über neue Entwicklungen, Veranstaltungen, Fortbildungsmaßnahmen und Austauschformate rund um das Thema kommunale Wärmeplanung für Kommunen und Unternehmen. Bereits jetzt sind unterschiedliche Angebote und Informationen auf der Website der LEA zur kommunalen Wärmeplanung erhältlich.

Darüber hinaus wurden hessische Kommunen im vergangenen Jahr bei der freiwilligen Erstellung eines kommunalen Wärmeplans gefördert. Im Jahr 2023 haben insgesamt sieben kleinere Kommunen mit höchstens 20.000 Einwohnerinnen und Einwohner einen Förderantrag zur Erstellung eines freiwilligen kommunalen Wärmeplans gestellt. Drei dieser Kommunen haben bereits einen positiven Bewilligungsbescheid erhalten.

Weitere allgemeine Informationen und Antworten auf häufig gestellte Fragen zur kommunalen Wärmeplanung können auf der Website der LEA abgerufen werden.

Wärmewende mit erneuerbaren Energien und Abwärme

Ziel dieser Maßnahmen ist es, einen deutlichen Beitrag zur Dekarbonisierung des Wärmebereichs zu leisten. Der Einsatz erneuerbarer Energien muss erhöht werden, unvermeidbare Abwärmequellen müssen für das Heizen und Kühlen genutzt werden können. Die Maßnahme trägt mit verschiedenen Instrumenten und Ansätzen (Ordnungsrecht, Planung, Information und Beratung, Förderung) zur Erhöhung des Anteils erneuerbarer Wärme und Abwärme im Gebäudesektor bei. Dabei werden sowohl dezentrale Heizungen als auch Wärmenetze adressiert.

Im Jahr 2023 wurden zahlreiche Maßnahmen zur Steigerung des Anteils erneuerbarer Energien an der Wärmeversorgung in Hessen initiiert. Auf Grundlage der im neuen Hessischen Energiegesetz (HEG) enthaltenen Pflicht zur Erstellung von Dekarbonisierungsplänen für die Wärmenetze nahmen ein Großteil der hessischen Wärmenetzbetreiber ihre Planungen für einen CO2-freien Betrieb ihrer Netze auf. Der im April freigeschaltete Wärmeatlas Hessen erlaubt es Kommunen, Planern, Stadtwerken und Genossenschaften erste Überlegungen zu Wärmenetzen mit Zahlen hinsichtlich des Wärmebedarfs zu unterfüttern. Mehr als 7000 Zugriffe auf dieses Tool in den ersten 9 Monaten dokumentieren die intensive Nachfrage.

Gleichzeitig wurde ein Projekt zur Ermittlung der Abwärmepotentiale der 190 größten Kläranlagen in Hessen begonnen. Die Ergebnisse dieses Projekts werden im Jahr 2024 in den Wärmeatlas integriert. Um die Nutzung der Geothermie voranzubringen, wurde an der Ermittlung der geothermischen Potentiale gearbeitet. Dabei ist insbesondere die Forschungsbohrung am Rebstockbad in Frankfurt zu erwähnen, die die besonderen geothermischen Potentiale im Frankfurter Untergrund bestätigte.  
Um neue Ideen und Projekte zu Wärmenetzen im ländlichen Raum mit Fachexpertise unkompliziert unterstützten zu können, wurden Ende 2023 zwei Beratungskonsortien mit dieser Tätigkeit beauftragt. Seit Ende 2023 können nun derartige kostenfreie Dienstleistungen unbürokratisch bei der LEA LandesEnergieAgentur Hessen beantragt werden.

Anzahl energieeffizienter und klimaangepasster Gebäude steigern

Hessische Gebäude müssen energieeffizienter und klimaresilienter werden. Das heißt, dass insbesondere in Bestandsgebäuden Investitionen getätigt werden müssen, die den Kühl-und Heizenergiebedarf reduzieren. Gebäudeeigentümerinnen und -eigentümer sowie Nutzerinnen und Nutzer werden bereits durch viele verschiedene Instrumente auf Bundesebene dazu motiviert, in Effizienzmaßnahmen der Gebäudehülle zu investieren. Das Land Hessen möchte das Angebot um weitere wichtige Säulen ergänzen, wie zum Beispiel die Förderung von Investitionen sowie die zielgruppenspezifische und umfassende Information und Beratung.

Mit der Kampagne „Aufsuchende Energieberatung“ der LEA LandesEnergieAgentur Hessen können Kommunen ihren Bürgerinnen und Bürgern eine passende Beratung zur energetischen Gebäudemodernisierung von Ein- und Zweifamilienhäusern anbieten: Die „Aufsuchende Energieberatung“ ermöglicht Immobilienbesitzenden unabhängige Erstberatung und Tipps von Energieberatenden. Und das kostenlos und zu Hause.

Zudem stellt die LEA hessischen Wohnbaugesellschaften kostenlose Energieeinsparpakete für Ihre Mieterinnen und Mieter zur Verfügung. Sie helfen einen Teil der gestiegenen Energiekosten durch Aufklärung, Änderungen im Verhalten und kleine handwerkliche Maßnahmen wettzumachen. Im Paket enthalten sind eine LED-Lampe, ein Thermo-Hygrometer sowie eine Broschüre mit Tipps zum Energiesparen. Letztere bietet die LEA Hessen unter www.hessen-spart-energie.de/einsparpaket in sechs Sprachen an.

Verankerung von Klimaschutz- und Klimawandelanpassungszielen in der Städtebauförderung

Die bestehende Maßnahme des Integrierten Klimaschutzplans 2025 „Verankerung von Klimaschutz-und Klimawandelanpassungszielen in der Städtebauförderung“ wird fortgeschrieben und erhält zukünftig das neue Klimakontingent. Klimawandelanpassung und Klimaschutz werden als Bausteine bei der Fortschreibung der Richtlinie des Landes Hessen zur Förderung der nachhaltigen Stadtentwicklung (RiLiSE) intensiver berücksichtigt.

Update folgt.

Holzbauoffensive Hessen

Der Gebäudesektor spielt eine wichtige Rolle bei der Umsetzung der Energiewende. Den Bausektor nachhaltiger zu gestalten, ist essenziell, um die Klimaschutzziele erreichen zu können. Ein ausgeglichener Umgang mit Ressourcen und die Verwertung ökologischer und nachwachsender Rohstoffe ist dafür notwendig. Das Bauen mit Holz bietet hier viele Vorteile. Mit der Maßnahme „Holzbauoffensive Hessen“ werden verschiedene Instrumente genutzt, um das Bauen mit Holz zu erleichtern und zu fördern.

Mit der Holzbauoffensive wollen wir die Verwendung von Holz als klimafreundlicher Roh-, Werk- und Baustoff im Bauwesen, insbesondere im Wohnungsbau in Hessen, steigern.

Wir wollen, dass wir das heimische Holz nachhaltig nutzen, denn das dient dem Klimaschutz. Denn es wäre zu kurz gesprungen, den Wald nur als Vorratsspeicher von CO2 zu betrachten. Der Wald kann mehr. Die nachhaltige Nutzung und Verwendung von Holz für langlebige Produkte und für das Bauen ergänzt den Vorratsspeicher um den sogenannten Produktspeicher. Holz kann zudem andere Baustoffe mit ungünstiger Energie- und Klimabilanz substituieren.
Wir wollen die regionale Wertschöpfung steigern und attraktive Arbeitsplätze in den ländlichen Regionen Hessens sichern.
Insbesondere der mehrgeschossige Wohnungsbau bietet mit dem Einsatz von Holz ein hohes Potential den CO2-Verbrauch, sowohl im Neubau als auch in der Sanierung, zu senken und qualitativen Wohnraum zu schaffen. Ein ausgeglichener Umgang mit Ressourcen und die Verwertung ökologischer und nachwachsender Rohstoffe ist dafür notwendig. Das Bauen mit Holz bietet hier viele Vorteile.

Die Holzbauoffensive in Hessen hat sich zum Ziel gesetzt:

  • die vermehrte Verwendung von Holz als regenerierbarer klimafreundlicher Roh-, Werk- und Baustoff im Bauwesen, insbesondere im Wohnungsbau in Hessen,
  • die Speicherung von CO2 in Gebäuden mit einem hohen Anteil von Holz als Baustoff,
  • die Substitution von anderen Baustoffen mit ungünstiger Energie- und Klimabilanz durch Holz,
  • auf der Basis nachhaltiger Waldbewirtschaftung soll es zu einer Steigerung der Holzbauquote beim Wohnungsbau kommen,
  • die regionale Wertschöpfung soll gesteigert und attraktive Arbeitsplätze auch in den ländlichen Regionen Hessens dadurch gesichert werden.

Für die Umsetzung der Holzbauoffensive in Hessen konnten drei kompetente und verlässliche Projektpartner gewonnen werden. Die Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen, der Verein pro holzbau hessen und die LandesEnergieAgentur Hessen.
Schwerpunkte der Holzbauoffensive werden im Jahr 2024 der Aufbau einer Website und die Vernetzung von Hochschulen, Ausbildungsstätten und Unternehmen sein. Erarbeitet werden sollen insbesondere Handlungsempfehlungen für private und öffentliche Bauherren. Darüber hinaus werden Informationsveranstaltungen, Fachkongresse und Exkursionen angeboten.

Die Umsetzung der Holzbauoffensive erfolgt selbstverständlich auch in den Ressorts der Landesregierung. So sollen zusammen mit dem Hessischen Wirtschaftsministerium und Innenministerium rechtliche Rahmenbedingungen wie die Musterbauholzrichtlinie, Sicherheits- und Brandschutzkonzepte, die Schwerpunkte der Berufsbildung und einiges mehr weiterentwickelt werden.

Die Internetseite befindet sich noch im Aufbau:
www.holzbauoffensive-hessen.de

Monitoring des Gebäudebestandes in Hessen

Durch eine Verstetigung der empirischen Datenerhebungen wird der energetische Zustand des hessischen Gebäudebestandes erfasst. Ziel ist es, künftig regelmäßig Aussagen zur Entwicklung der Modernisierungsrate treffen zu können, im Sinne der Weiterentwicklung der Energieeffizienzstrategie im Wohngebäudebereich.

Update folgt.

Beratungsoffensive „Energetische Sanierung von Altbauten und denkmalgeschützten Gebäuden“

Die Senkung des Energiebedarfs im Gebäudebereich stellt eine der dringlichsten Herausforderungen für den Erfolg der Energiewende und die Einhaltung der Klimaschutzziele in Deutschland und in Hessen dar. Als Beitrag zur Senkung des Heizenergiebedarfs im Wohngebäudebereich adressiert der Klimaplan mit der Maßnahme „Beratungsoffensive ‚Energetische Sanierung von Altbauten und denkmalgeschützten Gebäuden‘“ die Steigerung der energetischen Sanierungsquote von Alt-und denkmalgeschützten Bauten.

Ein neues Internetangebot bietet Unterstützung, wie denkmalgeschützte Immobilien und Kulturdenkmäler denkmalgerecht energetisch modernisiert und mit erneuerbaren Energien versorgt werden können. Unter www.denkmalschutz-und-modernisieren.de finden Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer die für eine Gebäudesanierung notwendigen Expertinnen und Experten, Institutionen und Behörden. Zudem wird dort der Weg zu Beratungsangeboten und Fachzentren gewiesen. Der Online-Leitfaden enthält unter anderem Informationen zu Dämmung, Photovoltaik oder zum Heizen mit erneuerbaren Energien. Gelungene Beispiele geben Impulse für das eigene Projekt. Verantwortlich für die Informationen sind die LEA LandesEnergieAgentur Hessen sowie das Hessische Landesamt für Denkmalpflege.

Informationsoffensive „Komfortabel, aber sparsam heizen“

Mit der Informationsoffensive „Komfortabel, aber sparsam heizen“ informiert die LandesEnergieAgentur (LEA) die hessischen Bürgerinnen und Bürger, wie diese ihre Verbräuche und Heizkosten reduzieren, gleichzeitig die Behaglichkeit erhöhen und einen Beitrag zur Reduzierung der CO2-Emissionen leisten können.

Hessen heizt schlauer

Auch an hessischen Haushalten gehen Energiepreiserhöhungen nicht vorbei. Wie Mieterinnen, Mieter und Immobilienbesitzende durch einfache Verhaltensänderungen und Optimierungen Energie und damit Geld sparen können, zeigt die LEA LandesEnergieAgentur Hessen aktuell auf www.hessen-heizt-schlau.de.  

Beseitigung des Vollzugsdefizits bei der Energieeinsparverordnung

Das Gebäudeenergiegesetz des Bundes ist am 1. November 2020 in Kraft getreten. Verbesserungen des Vollzugs werden erwartet, z. B. in Form einer Erfüllungserklärung, die bei fertiggestellten Gebäuden den zuständigen Behörden vorzulegen ist. Im Rahmen dieser Maßnahme stehen noch weitere Schritte zur Beseitigung des Vollzugsdefizits aus.

Update folgt.

Wassersensible Stadtentwicklung im Klimawandel stärken

Ziel der Maßnahme ist, den Wasserhaushalt im städtischen, stark bebauten Raum wieder stärker einem natürlichen Wasserhaushalt anzunähern. Entscheidend hierfür sind dezentrale Lösungen zur Versickerung, Verdunstung, Nutzung sowie zur Speicherung und gedrosselten Ableitung von Regenwasser. Regenwasser muss verstärkt versickert, zurückgehalten, gesammelt und gespeichert werden, um so für die Grundwasserneubildung, Vegetation und die Verdunstung (und damit auch die Kühlung) verfügbar zu sein. Die Maßnahme beinhaltet die Umsetzung des Leitfadens „Wassersensible Stadtentwicklung“ und die Steigerung der Resilienz der Kommunen gegenüber Starkregen. Hierfür werden Beratungen und finanzielle Unterstützung bereitgestellt.

Aktuell existieren in Hessen 312 Fließpfadkarten, 10 weitere sind in Bearbeitung. Seit 2017 wurden 101 Starkregenanalysen bzw. Starkregensimulationen oder -gefahrenkarten gefördert. 2023 wurden in hessischen Kommunen 11 Maßnahmen der wassersensiblen Stadtentwicklung und 4 Dachbegrünungen gefördert. Das hessische Landwirtschafts- und Umweltministerium wird Mitte 2024 einen Leitfaden zur „Versickerung, Retention und Verdunstung als Beitrag zur wassersensiblen Siedlungsentwicklung“ herausbringen. Weiterhin sind Veranstaltungen und Beratungen zur Umsetzung in den Kommunen geplant. Weitere Informationen zu dieser Maßnahme finden Sie hier.

Stadt-Umland-Entwicklung im Klimawandel stärken

Die Maßnahme zielt darauf ab, Klimaschutz und Klimawandelanpassung in der räumlichen Gesamtplanung stärker zu verankern und hierzu konkrete Hilfestellungen zu liefern. Dabei sind neben der Entwicklung einer Vision zu einer integrativen Betrachtung von Klimaschutz, Klimawandelanpassung und nachhaltigen Ressourcenkreisläufen in der räumlichen Planung auch Anpassungsbedarfe auf Gesetzes-und Verordnungsebene, in Richtlinien, Normen, in der Förderung sowie in Leitfäden als Planungs- und Entscheidungshilfe zu prüfen. Es werden nachhaltige Stadt-Umland-Kooperationen unterstützt sowie Demonstrations- beziehungsweise Leuchtturmprojekte umgesetzt, deren Erfolge sich anhand von Wirksamkeitskontrollen messen lassen.

Zur Umsetzung der Maßnahme „Stadt-Umland-Entwicklung im Klimawandel stärken“ wird derzeit ein zweijähriges Forschungsprojekt des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum (HMWVW) mit einer Laufzeit bis Ende 2024 durchgeführt. In diesem Forschungsprojekt werden mittels Fernerkundung digitale Themenkarten und Geofachdaten erarbeitet, die als Planungshilfen für die Klimaanpassung in der räumlichen Gesamtplanung dienen sollen. Dabei sollen die Themenfelder Oberflächentemperatur, Begrünung und Versiegelung betrachtet, Räume mit besonderem Handlungsbedarf in Bezug auf die Klimaanpassung identifiziert und mögliche Umweltziele für eine möglichst effiziente Klimaanpassungsplanung entwickelt werden. Zudem sollen die Möglichkeiten eines digitalen Monitorings zur Überwachung der Zielerreichung aufgezeigt werden.
Auf dem Gebiet des Klimaschutzes sollen digitale Themenkarten und Geofachdaten in den Themenfeldern Freiflächen-Photovoltaik und energieeffiziente Siedlungsentwicklung (z. B. in Abhängigkeit von Flächensparsamkeit, Kompaktheit und Umfang an Erschließungsstraßen) erarbeitet werden.
Das Projekt wird durch einen Projektbeirat aus ressortübergreifenden Behördenvertretern sowie aus externen Experten und Expertinnen begleitet. Im Ergebnis soll ein verbessertes Zusammenwirken der Planungsebenen in den Themenfeldern Klimaschutz und Klimaanpassung erreicht und die Planungspraxis durch die Bereitstellung von Planungshilfen in Form von automatisierten digitalen Geofachdaten und Themenkarten unterstützt werden.

Erhalt historischer Gärten und Parks

Durch die veränderten Wetterverhältnisse, wie vermehrte Trockenheit, höhere Aufkommen von Starkregenereignissen, Stürmen und Böen, entstehen besondere Herausforderungen für die Pflege in historischen Gärten und Parks. Die Maßnahme adressiert das Thema Baumpflege, Bewässerung und Brauchwassernutzung sowie die Wegeinstandsetzung und -pflege nach Starkregenereignissen.

Da der Aufbau der Wegedecke in historischen Gärten Teil des Denkmals ist, kann hier (im Gegensatz zu einer Neuanlage von Wegen) der Aufbau nicht komplett neugestaltet werden. Dies ist einerseits ein Vorteil, da der historische Wegeaufbau in der Regel auch bei Starkregenereignissen recht gut hält. Andererseits ist die Aufbaustärke bei Erneuerungen geringer, wodurch gemischte Standardprodukte nicht zum Einsatz kommen können.

Durch zusätzliche Haushaltsmittel konnte eine Firma beauftragt werden, die mit einem Fertiger auch dünnere Wegedecken gemäß den Denkmalkriterien einbauen kann. Die Kombination (Firma, die großflächig eine Schicht Wegebaumaterial mit Maschinen einbaut und Fertigstellung durch das eigene Personal) war sehr effektiv. Zudem konnte hier eine neue Kornabstufung getestet werden.  

Verankerung von Klimaschutz- und Klimawandelanpassungszielen in der Landes- und Regionalplanung

Die Landes- und Regionalplanung ist gesetzlich verpflichtet, den räumlichen Erfordernissen des Klimaschutzes sowohl durch Maßnahmen, die dem Klimawandel entgegenwirken, als auch durch solche, die der Anpassung an den Klimawandel dienen, Rechnung zu tragen (s. Raumordnungsgesetz). Diesem gesetzlichen Auftrag kommt die Landes- und Regionalplanung in Hessen nach. Aktuell werden in allen drei Planungsregionen (Nordosthessen, Mittelhessen, Südhessen) die Regionalpläne (Gesamtpläne) neu aufgestellt. Alle Regionalplanentwürfe sind zu gegebener Zeit öffentlich auszulegen. Im Rahmen dieser Offenlage besteht u. a. für die Öffentlichkeit die Möglichkeit, Anregungen vorzutragen.

Update folgt.

Nachhaltige Flächenentwicklung

Das Land Hessen strebt an, die Flächeninanspruchnahme für Siedlungs- und Verkehrsflächen landesweit auf 2,5 Hektar/Tag zu reduzieren. Um dies zu erreichen, enthält der Landesentwicklungsplan ein Bündel an Vorgaben, die von den Trägern der Regionalplanung bei der Neuaufstellung der Regionalpläne sowie den Kommunen im Rahmen der Bauleitplanung zu beachten sind. Zur Förderung der Innenentwicklung sollen die Kommunen künftig durch ein vom Land zur Verfügung gestelltes digitales Potenzialflächenkataster unterstützt werden.

Die Begrenzung der Flächeninanspruchnahme für Siedlungs- und Verkehrsflächen auf landesweit 2,5 Hektar pro Tag wird inzwischen weitgehend erreicht. Darüber hinaus stellt das Land Hessen den Kommunen zur Förderung der Innenentwicklung seit 2023 ein Digitales Potenzialflächenkataster zur Verfügung.

Verkehrsreduzierende Stadt- und Regionalplanung

Mit dem Landesentwicklungsplan strebt das Land Hessen an, die Flächeninanspruchnahme für Siedlungs- und Verkehrsflächen landesweit auf 2,5 ha/Tag zu reduzieren sowie Siedlungsentwicklung auf Zentrale Orte, zentrale Ortsteile, Siedlungsschwerpunkte und Haltepunkte des öffentlichen Verkehrs zu konzentrieren. Darüber hinaus wurden die Ober- und Mittelzentren und ihrer Verflechtungsbereiche neu festgelegt. Diese landesplanerischen Vorgaben werden im Rahmen der Neuaufstellung der Regionalpläne in Nord-, Mittel und Südhessen konkretisiert und sind von den Kommunen im Rahmen der Bauleitplanung zu beachten bzw. zu berücksichtigen. Die Initiative „Großer Frankfurter Bogen“ soll verstärkt Wohnbauland an mit dem Schienenpersonennahverkehr vom Frankfurter Hauptbahnhof gut erreichbaren Standorten mobilisiert werden. Ziel des Förderprogramms für Partnerkommunen ist die Schaffung von mehr bezahlbaren Wohnungen in lebenswerten Quartieren mit nachhaltiger Infrastruktur in der Rhein-Main-Region. Hieraus können mittelbar Potenziale zur sukzessiven Verminderung von Pendlerzahlen (Straße) entstehen.

Update folgt.